Explosive Atmosphären, verursacht durch brennbare Gase, Dämpfe, Fasern oder Staub, stellen in industriellen Umgebungen ein erhebliches Risiko für Menschenleben und Anlagen dar. Die Gewährleistung von Sicherheit in diesen Bereichen ist von entscheidender Bedeutung. Nur speziell dafür ausgelegte Geräte, die eine Zündung verhindern, dürfen in Gefahrenbereichen eingesetzt werden. Der Begriff explosionsgeschützt beschreibt dabei die Fähigkeit von Geräten oder Systemen, den Auswirkungen einer Explosion – einschließlich mechanischer Einwirkung und Hitze – standzuhalten, ohne beschädigt zu werden, und weiterhin ordnungsgemäß zu funktionieren.
Die Standards zum Explosionsschutz haben sich über Jahrzehnte hinweg als Reaktion auf industrielle Unfälle und technologische Fortschritte entwickelt. Weltweit haben verschiedene Länder und Regionen eigene Normen und Zertifizierungssysteme für explosionsgeschützte Geräte eingeführt. Beispiele hierfür sind IECEx der International Electrotechnical Commission, OSHA, NFPA und ASTM in den Vereinigten Staaten sowie die ATEX-Richtlinie und die EN-Normen in Europa. Die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion haben eigene Vorschriften erarbeitet, die Sicherheitsanforderungen für elektrische und nicht-elektrische Geräte festlegen, die in potenziell explosionsgefährdeten Umgebungen betrieben werden, zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt.
Explosionsgeschützte Geräte, die in potenziell explosionsgefährdeten Umgebungen eingesetzt werden sollen, müssen gemäß dem TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Ausrüstungen für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen“ entwickelt und hergestellt werden, sodass eine Explosion oder ein Brand, der durch die Nutzung des Geräts entstehen könnte, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zuverlässig verhindert wird.
EAC EX Zertifikat
Das EX Zertifikat ist eine amtliche Bestätigung, dass das Gerät den technischen Anforderungen für explosionsgeschützte Ausrüstung in Russland, Kasachstan und der Eurasischen Wirtschaftsunion von Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan entspricht.
Der EX Zertifizierung unterliegen alle explosionsgeschützten Geräte und Maschinen sowie Geräte, die EX Bestandteile beinhalten. Davon ausgenommen sind:
- Medizintechnik
- Geräte, bei deren Betrieb die Explosionsgefahr nur aufgrund der Anwesenheit von Sprengstoffen und instabilen chemischen Verbindungen entsteht
- Haushaltsgeräte
- Persönliche Schutzausrüstung
- See- und Binnenschiffe, mobile Offshore-Plattformen und Bohrinseln
- Luft-, Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
- Atomwaffen und nukleare Forschungseinrichtungen
EX Ausrüstung ist in drei Gruppen unterteilt:
- Gruppe I - Ausrüstung für Bergwerke, Steinbrüche und Erzaufbereitungsanlagen
- Gruppe II - Ausrüstung für den Einsatz in durch Gas explosionsgefährdeten Bereichen, außer Untertagebau
- Gruppe III - Ausrüstung für den Einsatz in durch den Staub explosionsgefährdeten Bereichen, außer Untertagebau
Jede Gruppe ist in drei Schutzstufen des Explosionsschutzes A, B und C , sowie sechs Klassen des Brandschutzes untergeteilt.
Rechtslage
Bis zum 15. Februar 2013 wurde die EX Konformitätsbewertung in Russland im Einklang mit den GOST Normen aus der Sowjetzeit durchgeführt. Als EX Konformitätsbescheinigung diente das GOST Zertifikat. Mit dem Inkrafttreten des technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen“ infolge der Harmonisierung der technischen Regulierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion zwischen Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisien, gelten für die EX Zertifizierung die neuen EAC Regeln.
Seit der Reform erfolgt die Konformitätsbewertung der explosionsgeschützte Ausrüstung ausschließlich in Form der EAC Zertifizierung. Die EAC Deklarierung für die explosionsgeschützte Ausrüstung ist nicht vorgesehen.
Das Technische Regelwerk TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen" wurde am 18. Oktober 2011 durch den Beschluß der Kommission № 825 verabschiedet.
Die EX Zertifizierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion ist dem Europäischen System der ATEX Zertifizierung nach RL 2014/34/EU oder RL 94/9/EG in vielerlei Hinsicht ähnlich. Trotzdem gibt es wesentliche Unterschiede. Sollten Sie ein ATEX Zertifikat für Ihre Ausrüstung bereits besitzen, kann das die EX Zertifizierung für den russischen Markt vereinfachen, aber nicht ersetzen.
Für den Export von explosionsgeschützter Ausrüstung nach Russland, Kasachstan und in die Eurasischen Wirtschaftsunion ist das EX Zertifikat erforderlich und kann nicht durch das ATEX Zertifikat ersetzt werden.
Zertifizierungsmatrix
Es ist empfehlenswert bei der EAC EX Zertifizierung von komplexen explosionsgeschützten Geräten eine Zertifizierungsmatrix selbst erstellen oder durch die Experten erstellen lassen. Die Zertifizierungsmatrix gibt die Übersicht darüber, für welche explosionsgeschützte Komponente welche Konformitätsnachweise und zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
Die Matrix wird meisten in Excel Format verfasst und besteht aus den folgenden Felder:
- Bezeichnung des Produkts
- Angaben zum Hersteller
- ATEX Kennzeichnung
- Bezeichnung des erforderlichen Konformitätsnachweises
- Bezeichnung der erforderlichen technischen Unterlagen
Zertifizierungsablauf
Die Beantragung einer Konformitätsbescheinigung wird etwa 12 Wochen in Anspruch nehmen. Diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle für die Konformitätsbewertung notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind.
Schritt 0: Unterlagen, die wir für eine Zertifizierung brauchen, bzw. um einen Zertifizierungsantrag vorzubereiten:
- Produktname (muss einem Liefervertrag entsprechen)
- EX-Kennzeichnung eines Produktes
- Liste aller EX-Komponenten eines Produktes mit folgenden Angaben: EX-Kennzeichnung, Hersteller, Modell
- Zertifikat TR ZU 012 für alle EX-Komponenten
- Falls ein EAC-Zertifikat für eine EX-Komponente fehlt: eine ATEX-Konformitätserklärung mit einem technischen Datenblatt, einer Zeichnung und einem Schaltplan
- Bilder von allen EX-Komponenten mit sehr gut lesbaren Typenschildern (Modelle, Hersteller und EX-Kennzeichnungen müssen mit entsprechenden TR ZU 012 Zertifikaten übereinstimmen)
- Anwendungsbereich eines Produktes
- Max. Lagerfrist und Gebrauchsdauer eines Produktes
- Bedienungsanleitung auf Russisch. Falls sie auf Russisch nicht vorhanden ist, muss sie übersetzt werden. Die Übersetzungszeit ist in der Frist nicht inbegriffen
- Risikoanalyse auf Russisch. Falls sie auf Russisch nicht vorhanden ist, muss sie übersetzt werden. Die Übersetzungszeit ist in der Frist nicht inbegriffen
- Technische Eigenschaften eines Produktes: technisches Datenblatt, Funktionsweise, Informationen zur Maschinenwartung und -reparatur
- ATEX-Konformitätserklärung mit Prüfprotokollen eines Produktes
- Bilder eines Produktes (5 - 6 St.)
- Schaltplan eines Produktes
- Zeichnung eines Produktes mit Angaben der Materialien, aus denen ein Produkt besteht
Falls etwas von der obigen Liste fehlt, beginnt die Frist einer Zertifizierung nicht.
Wir bitten Sie darum, Dateien von den oben genannten Unterlagen bzw. Informationen entsprechend zu benennen und als separate Dateien vorzulegen. Falls eine Datei doch mehrere Abschnitte beinhaltet, müssen Hinweise zu entsprechenden Seiten angegeben werden.
Schritt 1: Wir arbeiten einen Zertifizierungsantrag auf der Grundlage der oben genannten Unterlagen bzw. Informationen aus. Frist: 1 Woche.
Schritt 2: Wir bekommen einen Entwurf des Zertifikats von einer Zertifizierungsstelle. Dann passen wir den Entwurf an und legen ihn Ihnen vor. Sie bestätigen, dass der Entwurf in Ordnung ist. Frist: 3 - 4 Wochen. (Hinweis: Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb einer Woche einen Entwurf überprüfen und bestätigen. Falls Sie mehr Zeit brauchen, ist dies in der Frist nicht inbegriffen.)
Schritt 3: Wir arbeiten ein Typenschild auf der Grundlage eines von Ihnen bestätigten Entwurfs aus. Sie drucken ein Typenschild in DIN-A4 aus, bringen dieses auf einem Produkt an und fotografieren das Produkt nochmals mit diesem Typenschild für eine formale Identifizierung ab. Frist: 3 - 5 Tage.
Schritt 4: Endgültige Bestätigung eines Entwurfs von Ihnen. Nach einer finalen Bestätigung ist es nicht mehr möglich Änderungen anzugeben. Frist: 3 - 5 Tage.
Schritt 5: Audit (online oder vor Ort), aktuell nur für eine Serienproduktion. Frist: 3 - 5 Tage.
Schritt 6: Eine Zertifizierungsstelle führt Produktprüfungen in einem Labor, bei Ihnen oder vor Ort bei einem Kunden durch. Dann arbeitet sie ein Prüfprotokoll für Ihr Produkt aus. Frist: 3 Wochen.
Schritt 7: Ausgearbeitete Unterlagen werden von Ihnen unterzeichnet und wir schicken sie einer Zertifizierungsstelle im Original. Frist: 3 Tage.
Schritt 8: Eine Zertifizierungsstelle bearbeitet diese Unterlagen und erstellt ein EAC-Zertifikat. Frist: 1 - 2 Wochen.
Somit dauert ein Projekt für eine EAC-Zertifizierung nach dem TR ZU 012 ca. 11 - 12 Wochen nach dem Schritt 0. Wir zählen auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, um etwaige Verzögerungen zu vermeiden. Wenn sich in einem Schritt herausstellen sollte, dass etwas aus Schritt 0 fehlt oder nicht stimmt, pausiert die Frist, bis Sie das richtige Dokument nachgereicht haben.
Schemas der EX Zertifizierung
| Schema | Beschreibung |
|---|---|
| 1C | EX Zertifizierung ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. |
| 3C | EX Zertifizierung ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Hier werden Muster aus der Charge durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet. |
| 4C | EX Zertifizierung ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Hier wird das Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet. |
Einzellieferung vs. Serienlieferung (Kurzvergleich)
| Kriterium | Einzellieferung (vertragsbezogen) | Serienlieferung |
|---|---|---|
| Gültigkeit | Nur für die im Vertrag definierte Lieferung | Fixer Zeitraum, typ. 1–5 Jahre |
| Prüfungen | Muster aus der Lieferung | Produkt-/Typprüfungen nach TR ZU, ggf. wiederkehrend |
| Produktionsaudit | Nicht erforderlich | Ja |
| Inspektionskontrolle | Nicht vorgesehen | Jährlich für Aufrechterhaltung der Gültigkeit |
| Geeignet für | Einmalige/seltene Lieferungen | Laufende/regelmäßige Exporte |
Produktionsaudit im Rahmen der EAC Ex-Zertifizierung
Das technische Regelwerk TR ZU 012/2011 sieht eine verbindliche Kontrolle des Produktionsstandortes/ der Standorte (wenn das Produkt an mehreren Standorten produziert wird) und des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers vor.
Das Audit wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor Ort durchgeführt. Es dient in erster Linie der Überprüfung, ob die Produktionsprozesse den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Die Durchführung des Produktionsaudits wird nach dem nationalen Standard der Russischen Föderation GOST-R 54293-2010 „Produktionsaudit für Konformitätsbewertungsverfahren“ geregelt.
Regelmäßige Inspektionskontrolle im Rahmen der EAC Ex-Zertifizierung
Nach der Ausstellung eines EAC Zertifikats ist eine regelmäßige Inspektionskontrolle vorgeschrieben. Die Überwachung erfolgt jährlich, um sicherzustellen, dass die Produktion weiterhin den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entspricht und dass die Produkte korrekt mit dem EAC Zeichen bzw. Konformitätskennzeichen versehen sind. Ohne eine erfolgreich absolvierte Inspektionskontrolle verliert das EAC Zertifikat seine Gültigkeit.
Unter Inspektionskontrolle versteht man eine systematische, sich wiederholende Konformitätsbewertung, die von der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird, die das EAC Zertifikat ursprünglich ausgestellt hat. Dabei werden u. a. Produktionsunterlagen, Qualitätsmanagementprozesse sowie Stichproben der Produkte überprüft. Diese regelmäßige Kontrolle bildet die Grundlage für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC Zertifikats.
Kennzeichnungspflicht
Nach Erhalt des EX Zertifikates darf die Ausrüstung mit einem speziellen EX Zeichen gekennzeichnet werden. Außerdem sollen auf die Ausrüstung die Gruppe, Stufe und Klasse des Explosionsschutzes angetragen werden.
Gültigkeitsdauer von den EX-Zertifikaten
Die Gültigkeitsdauer der EX Zertifikate unterscheidet sich je nach dem ausgewählten Schema (Serienproduktion Schema 1c, Einzellieferung Scheme 3c oder 4c etc.) und beträgt maximal 5 Jahre bei dem Schema 1c.
Kosten der EAC Zertifizierung
Die Kosten für ein EAC Zertifikat hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich, da jedes Produkt individuell bewertet werden muss. Die wichtigsten Kriterien sind:
- Art und Komplexität der Produkte: Konstruktion, Anzahl der explosionsgeschützten Komponenten, Anzahl der Ex-Markierungen
- Umfang der Prüfungen: abhängig vom Typ der Explosionsschutz und Eigenschaften des Geräts
- Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
- Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) oder Serienproduktion
- Proben (Muster) für Prüfungen: Die Anzahl der erforderlichen Muster hängt von der Anzahl der Typen/Modelle und der verschiedenen Ex-Kennzeichnungen ab. Auswahl repräsentativer Modelle ist entscheidend – Muster richtig auswählen und versenden ist Teil der Kostenplanung
- Audit und jährliche Inspektionskontrolle
Damit die Zertifizierungskosten korrekt ermittelt werden können, ist eine technische Bewertung des Produkts notwendig. Dafür benötigen wir in der Regel eine Produktbeschreibung und die Zolltarifnummer. Auf dieser Basis erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite
Kosten der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung.
Wie lange dauert der Prozess der EAC Ex-Zertifizierung?
Die Beantragung eines EX Zertifikates ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen, kann je nach Komplexität des Projekts jedoch variieren.
Die Bearbeitungszeit hängt von folgenden Faktoren ab:
- Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) vs. Serienlieferung
- Produktmerkmale: Komplexität, Anzahl der Komponenten und Varianten
- Prüfumfang: erforderliche Laborprüfungen, Sicherheits- und EMV-Nachweise
- Audit-Erfordernisse: ggf. Produktionsaudit
- Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
- Vorhandene Muster: Auswahl und Versand von
Produktmustern für Laborprüfungen
Muss das Gerät ein ATEX oder IECEx Zertifikat bereits haben, um das EAC Ex-Zertifikat zu bekommen?
Nein, das Zertifikat ATEX oder andere Zulassungen für die explosionsgeschützte Ausrüstung ist keine Voraussetzung für das Erlangen des Zertifikats nach dem Regelwerk TR ZU 012/2011. Die Zertifizierungsstelle prüft unabhängig von den vorhandenen Zulassungen die Sicherheit des Geräts. Allerdings kann das Vorhandensein eines ATEX Zertifikats das Prozedere der EAC Zertifizierung erleichtern.
Es ist auch wichtig zu verstehen, dass das ATEX oder IECEx Zertifikat in der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht als Nachweis über die Explosionssicherheit des Geräts anerkannt ist. Um eine explosionsgeschützte Ausrüstung in der EAWU verkaufen und betreiben zu können, muss das EAC Zertifikat nach dem TR ZU 012/2011 ausgestellt werden.
Explosionsschutz ist der Bereich, der weltweit praktisch einheitliche Grundprinzipien der Explosionssicherheit aufweist. In Europa findet die Richtlinie ATEX 2014/34/EU ihre Anwendung. ATEX ist die Richtlinie der Europäischen Union, die die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen regelt. TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen" ist das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), das die Sicherheit von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen innerhalb der Mitgliedsstaaten (Kasachstan, Russland, Belarus, Armenien und Kirgisistan) sicherstellt.
Obwohl die beiden Dokumente viele Überschneidungen und bemerkenswerte Ähnlichkeiten haben (einige Formulierungen sind identisch), gibt es auch deutliche Unterschiede. Mehr über die Unterschiede zwischen ATEX und Ex-EAC Zertifizierung können Sie in unserem Artikel "Explosionsschutz. Explosionsgeschützte Geräte – Unterschiede zwischen ATEX und EAC EX-Zertifizierung" lesen.
Werden die Prüfprotokolle oder Audit aus der ATEX Zertifizierung anerkannt?
Nein, die EAC Zertifizierung ist ein unabhängiges Verfahren. Das ATEX Zertifikat und die Prüfprotokolle sind eine gute Hilfestellung, diese Nachweise können aber nicht das Audit und Produktprüfungen seitens der akkreditierten Zertifizierungsstelle ersetzen. Das technische Regelwerk TR ZU 012/2011 schreibt vor, dass Produktmuster von einem in der EAWU zugelassenen Labor getestet werden müssen. Das gleiche gilt für die Standortinspektion und das Audit des Qualitätsmanagementsystems bei einer Serienlieferung (Schema 1c).
Kann eine explosionsgeschützte Ausrüstung, die das EAC Ex-Zertifikat hat, auch in sicheren Bereichen installiert werden?
Ja. Man muss lediglich prüfen, ob auch andere Regelwerke ihre Anwendung finden können. Zum Beispiel kann ein vorhandenes Ex-Zertifikat die Anforderungen von TR ZU 004 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen nicht ersetzen.
Es ist auch wichtig zu beachten, sobald die Ausrüstung eine Ex-Markierung hat, muss sie auch das Ex-Zertifikat besitzen, obwohl sie in sicheren Bereichen verwendet wird.
Kann das EAC Ex-Zertifikat durch eine EAC EX-Deklaration ersetzt werden?
Nein. Im Technischen Regelwerk TR ZU 012/2011 ist eine Herstellererklärung (EAC Deklaration) nicht vorgesehen. Anders als im europäischen System nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, bei dem der Hersteller für bestimmte Kategorien von Geräten die Konformität eigenständig erklären darf (z. B. gemäß Modul A – Interne Produktionskontrolle), sieht das EAWU-Regelwerk ausschließlich eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle innerhalb der EAWU vor.
Das bedeutet, dass der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) einen Antrag bei einer in einem Mitgliedsstaat akkreditierten Zertifizierungsstelle stellen muss. Diese Stelle führt die Prüfung der technischen Unterlagen, Produktmuster und des Qualitätsmanagementsystems durch.
Eine eigenständige „Herstellererklärung“ oder Selbstzertifizierung – wie sie im Rahmen von ATEX für bestimmte Produktkategorien zulässig ist – ist daher im EAWU-System nicht zulässig.
Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften in der EAWU?
Ähnlich wie in der ATEX Zertifizierung, ist entweder der Hersteller (wenn es sich um einen inländischen Hersteller handelt) oder der Bevollmächtigter dafür verantwortlich, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Bevollmächtigter Vertreter bei der EAC EX Zertifizierung
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von seinen Produkten auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Schmidt & Schmidt unterstützt Hersteller aus Europa, Amerika und Asien bei der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU. Dank unseres rechtssicheren Lösungskonzepts über Kasachstan – einem Mitgliedsstaat der EAWU - können wir die Ausstellung von EAC Zertifikaten gewährleisten. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass der gesamte Zertifizierungsprozess nicht nur den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht, sondern auch im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten unsere Kunden einen verlässlichen und legalen Zugang zum EAWU-Markt.
Verantwortung bei Verstößen gegen Anforderungen
Der Vertrieb von Produkten ohne gültige EAC-Konformitätsbescheinigungen oder mit gefälschten bzw. unzuverlässigen Dokumentenzieht gemäß Kapitel 14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erhebliche Strafen nach sich. Diese können Geldbußen von bis zu zigtausend Euro umfassen, ebenso wie die Einstellung der Geschäftstätigkeit, Beschlagnahmung der Produkte und – im Falle einer Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Umwelt – sogar strafrechtliche Konsequenzen. Einen Überblick über mögliche Sanktionen für Verstöße gegen Regeln der EAC-Zertifizierung finden Sie in unserem Fachartikel. Daher ist es von größter Wichtigkeit, die EAC-Konformitätsbewertung ernsthaft zu behandeln.
Kann das EAC EX-Zertifikat verlängert werden?
Verlängerung des Zertifikats ist im Regelwerk TR ZU nicht vorgesehen. Nach dem Ablaufdatum (in der Regel nach 5 Jahren) wird das Zertifikat im Register archiviert. Sollte das Produkt weiter verkauft werden, so muss eine neue Zertifizierung beantragt werden. Das ganze Prozedere der Zertifizierung wird wiederholt.
Kann das EAC Ex-Zertifikat widerrufen werden?
Ja. Das EAC Ex-Zertifikat kann gemäß den Vorschriften der Technischen Regelung TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Ausrüstungen für explosionsgefährdete Bereiche“ sowie den Akkreditierungsrichtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU)
ausgesetzt oder widerrufen werden.
Der Widerruf oder die Aussetzung wird durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle vorgenommen und im einheitlichen EAWU-Register dokumentiert.
Der Zertifikatsstatus wird entsprechend geändert auf:
- ausgesetzt oder
- annulliert
Nach dem Widerruf darf die „EAC Ex“-Kennzeichnung nicht mehr auf dem Produkt oder in Begleitunterlagen verwendet werden.
Gründe für den Widerruf oder die Aussetzung
- Nichtkonformität der Produkte: Das Produkt entspricht nicht dem geprüften Muster oder wurde konstruktiv verändert, ohne die Zertifizierungsstelle zu informieren.
- Fehlende oder unvollständige technische Dokumentation: z. B. fehlende Sicherheitsbegründung (Обоснование безопасности), Betriebsanleitung (РЭ) oder Prüfberichte.
- Fehler oder Manipulation: Unregelmäßigkeiten bei Prüfprotokollen, Dokumenten oder EAC-Markierungen.
- Nichtbestehen einer Inspektionskontrolle: Bei einer Serienfertigung ist eine jährliche Inspektionskontrolle vorgesehen. Sollte sie nicht durchgeführt werden, führt das zur vorübergehenden Aussetzung und dann zum endgültigen Widerruf des Zertifikats.
- Beendigung der Tätigkeit der Zertifizierungsstelle: Verlust oder Entzug der Akkreditierung.
- Freiwilliger Rückzug: Der Antragsteller (Hersteller oder bevollmächtigter Vertreter) kann den Widerruf beantragen.
Wiederherstellung des Zertifikats
Ein ausgesetztes Zertifikat kann wieder aktiviert werden, wenn der Hersteller die festgestellten Mängel beseitigt und dies durch entsprechende Nachweise oder ein erneutes Audit bestätigt wird. Ein annulliertes Zertifikat kann nicht mehr aktiviert werden.
Einhaltung von EU- und US-Sanktionen im Rahmen der EAC Zertifizierung

Neben den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen europäische und internationale Unternehmen bei der EAC Zertifizierung auch die geltenden Sanktionsbestimmungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten beachten. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Ausfuhr bestimmter Güter, den Handel mit gelisteten Personen und Unternehmen sowie die Bereitstellung technischer Dienstleistungen. Ein Verstoß kann nicht nur die Geschäftsbeziehungen gefährden, sondern auch straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Besonders kritisch ist die Situation bei Exporten nach Russland und Belarus. Infolge der geopolitischen Lage wurden seit 2014 zahlreiche Embargos und restriktive Maßnahmen erlassen, die sich direkt auf die Zertifizierungsverfahren auswirken können. So ist es möglich, dass Prüfstellen oder Geschäftspartner in den betroffenen Ländern auf Sanktionslisten stehen und eine Zusammenarbeit rechtlich unzulässig wäre. Unternehmen müssen deshalb nicht nur die technischen Regelwerke, sondern auch die aktuellen Sanktionslisten der EU und der USA sorgfältig prüfen.
Ein weiteres Risiko besteht, wenn die Lieferung aufgrund von Sanktionsverstößen blockiert wird. Selbst eine formal korrekte Konformitätsbewertung bietet in diesem Fall keine Rechtssicherheit. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen Compliance-Abteilungen, Exportkontrollbeauftragten und Zertifizierungspartnern unerlässlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Lieferketten abzusichern.
Unternehmen, die ihre Produkte erfolgreich nach Kasachstan, Russland oder andere EAWU-Mitgliedsstaaten exportieren möchten, sollten sich nicht nur auf die Einhaltung der technischen Vorschriften konzentrieren, sondern auch eine umfassende Sanktions-Compliance sicherstellen. Dies betrifft sowohl die Prüfung der Endverwendung als auch die Auswahl geeigneter bevollmächtigter Vertreter und Partner vor Ort.
Schmidt & Schmidt bietet hierfür ein rechtssicheres Lösungskonzept über Kasachstan. Als Mitgliedsstaat der EAWU ist Kasachstan berechtigt, EAC Zertifikate und EAC Deklarationen auszustellen. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass alle Zertifizierungsprozesse im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt werden und unsere Kunden dennoch Zugang zum EAWU-Markt erhalten.
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie in unserem Artikel EAC Zertifizierung inmitten von EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung eines Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen werden Ihnen das Original bzw. die beglaubigten Kopien per Post zugestellt.