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EAC Zertifizierung von explosionsgeschützten Geräten

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EAC Zertifizierung für Russland und EAWU
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Ansprechpartner

Preview Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de

Zertifizierung für Exporte nach Russland, Kasachstan und EAWU

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    • TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern
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    • TR ZU 034/2013 Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten
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EX Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion EAC ATEX

Explosive Atmosphären, verursacht durch brennbare Gase, Dämpfe, Fasern oder Staub, stellen in industriellen Umgebungen ein erhebliches Risiko für Menschenleben und Anlagen dar. Die Gewährleistung von Sicherheit in diesen Bereichen ist von entscheidender Bedeutung. Nur speziell dafür ausgelegte Geräte, die eine Zündung verhindern, dürfen in Gefahrenbereichen eingesetzt werden. Der Begriff explosionsgeschützt beschreibt dabei die Fähigkeit von Geräten oder Systemen, den Auswirkungen einer Explosion – einschließlich mechanischer Einwirkung und Hitze – standzuhalten, ohne beschädigt zu werden, und weiterhin ordnungsgemäß zu funktionieren.

Die Standards zum Explosionsschutz haben sich über Jahrzehnte hinweg als Reaktion auf industrielle Unfälle und technologische Fortschritte entwickelt. Weltweit haben verschiedene Länder und Regionen eigene Normen und Zertifizierungssysteme für explosionsgeschützte Geräte eingeführt. Beispiele hierfür sind IECEx der International Electrotechnical Commission, OSHA, NFPA und ASTM in den Vereinigten Staaten sowie die ATEX-Richtlinie und die EN-Normen in Europa. Die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion haben eigene Vorschriften erarbeitet, die Sicherheitsanforderungen für elektrische und nicht-elektrische Geräte festlegen, die in potenziell explosionsgefährdeten Umgebungen betrieben werden, zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt.

Explosionsgeschützte Geräte, die in potenziell explosionsgefährdeten Umgebungen eingesetzt werden sollen, müssen gemäß dem TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Ausrüstungen für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen“ entwickelt und hergestellt werden, sodass eine Explosion oder ein Brand, der durch die Nutzung des Geräts entstehen könnte, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zuverlässig verhindert wird.

EAC EX Zertifikat

Das EX Zertifikat ist eine amtliche Bestätigung, dass das Gerät den technischen Anforderungen für explosionsgeschützte Ausrüstung in Russland, Kasachstan und der Eurasischen Wirtschaftsunion von Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan entspricht.

Der EX Zertifizierung unterliegen alle explosionsgeschützten Geräte und Maschinen sowie Geräte, die EX Bestandteile beinhalten. Davon ausgenommen sind:

  • Medizintechnik
  • Geräte, bei deren Betrieb die Explosionsgefahr nur aufgrund der Anwesenheit von Sprengstoffen und instabilen chemischen Verbindungen entsteht
  • Haushaltsgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • See- und Binnenschiffe, mobile Offshore-Plattformen und Bohrinseln
  • Luft-, Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
  • Atomwaffen und nukleare Forschungseinrichtungen

EX Ausrüstung ist in drei Gruppen unterteilt:

  • Gruppe I - Ausrüstung für Bergwerke, Steinbrüche und Erzaufbereitungsanlagen
  • Gruppe II - Ausrüstung für den Einsatz in durch Gas explosionsgefährdeten Bereichen, außer Untertagebau
  • Gruppe III - Ausrüstung für den Einsatz in durch den Staub explosionsgefährdeten Bereichen, außer Untertagebau

Jede Gruppe ist in drei Schutzstufen des Explosionsschutzes A, B und C , sowie sechs Klassen des Brandschutzes untergeteilt.

Rechtslage

Bis zum 15. Februar 2013 wurde die EX Konformitätsbewertung in Russland im Einklang mit den GOST Normen aus der Sowjetzeit durchgeführt. Als EX Konformitätsbescheinigung diente das GOST Zertifikat. Mit dem Inkrafttreten des technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen“ infolge der Harmonisierung der technischen Regulierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion zwischen Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisien, gelten für die EX Zertifizierung die neuen EAC Regeln.

Seit der Reform erfolgt die Konformitätsbewertung der explosionsgeschützte Ausrüstung ausschließlich in Form der EAC Zertifizierung. Die EAC Deklarierung für die explosionsgeschützte Ausrüstung ist nicht vorgesehen.

Achtung: Die alten GOST EX Zertifikate sind ab 15.03.2015 nicht mehr gültig und müssen durch die neuen EX Zertifikate nach TR ZU 012/2011 ersetzt werden.

Das Technische Regelwerk TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen" wurde am 18. Oktober 2011 durch den Beschluß der Kommission № 825 verabschiedet.

Die EX Zertifizierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion ist dem Europäischen System der ATEX Zertifizierung nach RL 2014/34/EU oder RL 94/9/EG in vielerlei Hinsicht ähnlich. Trotzdem gibt es wesentliche Unterschiede. Sollten Sie ein ATEX Zertifikat für Ihre Ausrüstung bereits besitzen, kann das die EX Zertifizierung für den russischen Markt vereinfachen, aber nicht ersetzen.

Für den Export von explosionsgeschützter Ausrüstung nach Russland, Kasachstan und in die Eurasischen Wirtschaftsunion ist das EX Zertifikat erforderlich und kann nicht durch das ATEX Zertifikat ersetzt werden.

Zertifizierungsmatrix

Es ist empfehlenswert bei der EAC EX Zertifizierung von komplexen explosionsgeschützten Geräten eine Zertifizierungsmatrix selbst erstellen oder durch die Experten erstellen lassen. Die Zertifizierungsmatrix gibt die Übersicht darüber, für welche explosionsgeschützte Komponente welche Konformitätsnachweise und zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.

Die Matrix wird meisten in Excel Format verfasst und besteht aus den folgenden Felder:

  • Bezeichnung des Produkts
  • Angaben zum Hersteller
  • ATEX Kennzeichnung
  • Bezeichnung des erforderlichen Konformitätsnachweises
  • Bezeichnung der erforderlichen technischen Unterlagen

Zertifizierungsablauf

Die Beantragung einer Konformitätsbescheinigung wird etwa 12 Wochen in Anspruch nehmen. Diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle für die Konformitätsbewertung notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind.

Schritt 0: Unterlagen, die wir für eine Zertifizierung brauchen, bzw. um einen Zertifizierungsantrag vorzubereiten:

Technischen Unterlagen für EAC Zertifizierung von EX-Ausrüstung: Technischer Pass, Bedienungsanleitung, Zündgefahrenbewertung, nach TR ZU 012/2011
  1. Produktname (muss einem Liefervertrag entsprechen)
  2. EX-Kennzeichnung eines Produktes
  3. Liste aller EX-Komponenten eines Produktes mit folgenden Angaben: EX-Kennzeichnung, Hersteller, Modell
  4. Zertifikat TR ZU 012 für alle EX-Komponenten
  5. Falls ein EAC-Zertifikat für eine EX-Komponente fehlt: eine ATEX-Konformitätserklärung mit einem technischen Datenblatt, einer Zeichnung und einem Schaltplan
  6. Bilder von allen EX-Komponenten mit sehr gut lesbaren Typenschildern (Modelle, Hersteller und EX-Kennzeichnungen müssen mit entsprechenden TR ZU 012 Zertifikaten übereinstimmen)
  7. Anwendungsbereich eines Produktes
  8. Max. Lagerfrist und Gebrauchsdauer eines Produktes
  9. Bedienungsanleitung auf Russisch. Falls sie auf Russisch nicht vorhanden ist, muss sie übersetzt werden. Die Übersetzungszeit ist in der Frist nicht inbegriffen
  10. Risikoanalyse auf Russisch. Falls sie auf Russisch nicht vorhanden ist, muss sie übersetzt werden. Die Übersetzungszeit ist in der Frist nicht inbegriffen
  11. Technische Eigenschaften eines Produktes: technisches Datenblatt, Funktionsweise, Informationen zur Maschinenwartung und -reparatur
  12. ATEX-Konformitätserklärung mit Prüfprotokollen eines Produktes
  13. Bilder eines Produktes (5 - 6 St.)
  14. Schaltplan eines Produktes
  15. Zeichnung eines Produktes mit Angaben der Materialien, aus denen ein Produkt besteht

Falls etwas von der obigen Liste fehlt, beginnt die Frist einer Zertifizierung nicht.

Wir bitten Sie darum, Dateien von den oben genannten Unterlagen bzw. Informationen entsprechend zu benennen und als separate Dateien vorzulegen. Falls eine Datei doch mehrere Abschnitte beinhaltet, müssen Hinweise zu entsprechenden Seiten angegeben werden.

Schritt 1: Wir arbeiten einen Zertifizierungsantrag auf der Grundlage der oben genannten Unterlagen bzw. Informationen aus. Frist: 1 Woche.

Schritt 2: Wir bekommen einen Entwurf des Zertifikats von einer Zertifizierungsstelle. Dann passen wir den Entwurf an und legen ihn Ihnen vor. Sie bestätigen, dass der Entwurf in Ordnung ist. Frist: 3 - 4 Wochen. (Hinweis: Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb einer Woche einen Entwurf überprüfen und bestätigen. Falls Sie mehr Zeit brauchen, ist dies in der Frist nicht inbegriffen.)

Schritt 3: Wir arbeiten ein Typenschild auf der Grundlage eines von Ihnen bestätigten Entwurfs aus. Sie drucken ein Typenschild in DIN-A4 aus, bringen dieses auf einem Produkt an und fotografieren das Produkt nochmals mit diesem Typenschild für eine formale Identifizierung ab. Frist: 3 - 5 Tage.

Schritt 4: Endgültige Bestätigung eines Entwurfs von Ihnen. Nach einer finalen Bestätigung ist es nicht mehr möglich Änderungen anzugeben. Frist: 3 - 5 Tage.

Schritt 5: Audit (online oder vor Ort), aktuell nur für eine Serienproduktion. Frist: 3 - 5 Tage.

Schritt 6: Eine Zertifizierungsstelle führt Produktprüfungen in einem Labor, bei Ihnen oder vor Ort bei einem Kunden durch. Dann arbeitet sie ein Prüfprotokoll für Ihr Produkt aus. Frist: 3 Wochen.

Schritt 7: Ausgearbeitete Unterlagen werden von Ihnen unterzeichnet und wir schicken sie einer Zertifizierungsstelle im Original. Frist: 3 Tage.

Schritt 8: Eine Zertifizierungsstelle bearbeitet diese Unterlagen und erstellt ein EAC-Zertifikat. Frist: 1 - 2 Wochen.

Somit dauert ein Projekt für eine EAC-Zertifizierung nach dem TR ZU 012 ca. 11 - 12 Wochen nach dem Schritt 0. Wir zählen auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, um etwaige Verzögerungen zu vermeiden. Wenn sich in einem Schritt herausstellen sollte, dass etwas aus Schritt 0 fehlt oder nicht stimmt, pausiert die Frist, bis Sie das richtige Dokument nachgereicht haben.

Schemas der EX Zertifizierung

Schema Beschreibung
1C EX Zertifizierung ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt.
3C EX Zertifizierung ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Hier werden Muster aus der Charge durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet.
4C EX Zertifizierung ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Hier wird das Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet.

Einzellieferung vs. Serienlieferung (Kurzvergleich)

Kriterium Einzellieferung (vertragsbezogen) Serienlieferung
Gültigkeit Nur für die im Vertrag definierte Lieferung Fixer Zeitraum, typ. 1–5 Jahre
Prüfungen Muster aus der Lieferung Produkt-/Typprüfungen nach TR ZU, ggf. wiederkehrend
Produktionsaudit Nicht erforderlich Ja
Inspektionskontrolle Nicht vorgesehen Jährlich für Aufrechterhaltung der Gültigkeit
Geeignet für Einmalige/seltene Lieferungen Laufende/regelmäßige Exporte

Produktionsaudit im Rahmen der EAC Ex-Zertifizierung

Das technische Regelwerk TR ZU 012/2011 sieht eine verbindliche Kontrolle des Produktionsstandortes/ der Standorte (wenn das Produkt an mehreren Standorten produziert wird) und des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers vor.

Das Audit wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor Ort durchgeführt. Es dient in erster Linie der Überprüfung, ob die Produktionsprozesse den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Die Durchführung des Produktionsaudits wird nach dem nationalen Standard der Russischen Föderation GOST-R 54293-2010 „Produktionsaudit für Konformitätsbewertungsverfahren“ geregelt.

Regelmäßige Inspektionskontrolle im Rahmen der EAC Ex-Zertifizierung

Nach der Ausstellung eines EAC Zertifikats ist eine regelmäßige Inspektionskontrolle vorgeschrieben. Die Überwachung erfolgt jährlich, um sicherzustellen, dass die Produktion weiterhin den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entspricht und dass die Produkte korrekt mit dem EAC Zeichen bzw. Konformitätskennzeichen versehen sind. Ohne eine erfolgreich absolvierte Inspektionskontrolle verliert das EAC Zertifikat seine Gültigkeit.

Unter Inspektionskontrolle versteht man eine systematische, sich wiederholende Konformitätsbewertung, die von der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird, die das EAC Zertifikat ursprünglich ausgestellt hat. Dabei werden u. a. Produktionsunterlagen, Qualitätsmanagementprozesse sowie Stichproben der Produkte überprüft. Diese regelmäßige Kontrolle bildet die Grundlage für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC Zertifikats.

Kennzeichnungspflicht

EX Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion

Nach Erhalt des EX Zertifikates darf die Ausrüstung mit einem speziellen EX Zeichen gekennzeichnet werden. Außerdem sollen auf die Ausrüstung die Gruppe, Stufe und Klasse des Explosionsschutzes angetragen werden.

Gültigkeitsdauer von den EX-Zertifikaten

Die Gültigkeitsdauer der EX Zertifikate unterscheidet sich je nach dem ausgewählten Schema (Serienproduktion Schema 1c, Einzellieferung Scheme 3c oder 4c etc.) und beträgt maximal 5 Jahre bei dem Schema 1c.

Detaillierte Informationen über die Gültigkeitsdauer von den EX-Zertifikaten finden Sie hier.

Kosten der EAC Zertifizierung

Die Kosten für ein EAC Zertifikat hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich, da jedes Produkt individuell bewertet werden muss. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Art und Komplexität der Produkte: Konstruktion, Anzahl der explosionsgeschützten Komponenten, Anzahl der Ex-Markierungen
  • Umfang der Prüfungen: abhängig vom Typ der Explosionsschutz und Eigenschaften des Geräts
  • Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
  • Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) oder Serienproduktion
  • Proben (Muster) für Prüfungen: Die Anzahl der erforderlichen Muster hängt von der Anzahl der Typen/Modelle und der verschiedenen Ex-Kennzeichnungen ab. Auswahl repräsentativer Modelle ist entscheidend – Muster richtig auswählen und versenden ist Teil der Kostenplanung
  • Audit und jährliche Inspektionskontrolle

Damit die Zertifizierungskosten korrekt ermittelt werden können, ist eine technische Bewertung des Produkts notwendig. Dafür benötigen wir in der Regel eine Produktbeschreibung und die Zolltarifnummer. Auf dieser Basis erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erstellen wir zeitnah ein individuelles Angebot für die EAC Zertifizierung

Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite
Kosten der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung.

Wie lange dauert der Prozess der EAC Ex-Zertifizierung?

Die Beantragung eines EX Zertifikates ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen, kann je nach Komplexität des Projekts jedoch variieren.

Die Bearbeitungszeit hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) vs. Serienlieferung
  • Produktmerkmale: Komplexität, Anzahl der Komponenten und Varianten
  • Prüfumfang: erforderliche Laborprüfungen, Sicherheits- und EMV-Nachweise
  • Audit-Erfordernisse: ggf. Produktionsaudit
  • Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
  • Vorhandene Muster: Auswahl und Versand von
    Produktmustern für Laborprüfungen
Damit die Bearbeitungszeit möglichst kurz bleibt, ist eine vollständige technische Dokumentation entscheidend. Unvollständige Unterlagen oder falsch ausgewählte Muster führen oft zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten.

Muss das Gerät ein ATEX oder IECEx Zertifikat bereits haben, um das EAC Ex-Zertifikat zu bekommen?

Nein, das Zertifikat ATEX oder andere Zulassungen für die explosionsgeschützte Ausrüstung ist keine Voraussetzung für das Erlangen des Zertifikats nach dem Regelwerk TR ZU 012/2011. Die Zertifizierungsstelle prüft unabhängig von den vorhandenen Zulassungen die Sicherheit des Geräts. Allerdings kann das Vorhandensein eines ATEX Zertifikats das Prozedere der EAC Zertifizierung erleichtern.

Es ist auch wichtig zu verstehen, dass das ATEX oder IECEx Zertifikat in der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht als Nachweis über die Explosionssicherheit des Geräts anerkannt ist. Um eine explosionsgeschützte Ausrüstung in der EAWU verkaufen und betreiben zu können, muss das EAC Zertifikat nach dem TR ZU 012/2011 ausgestellt werden.

Explosionsschutz ist der Bereich, der weltweit praktisch einheitliche Grundprinzipien der Explosionssicherheit aufweist. In Europa findet die Richtlinie ATEX 2014/34/EU ihre Anwendung. ATEX ist die Richtlinie der Europäischen Union, die die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen regelt. TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen" ist das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), das die Sicherheit von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen innerhalb der Mitgliedsstaaten (Kasachstan, Russland, Belarus, Armenien und Kirgisistan) sicherstellt.

Obwohl die beiden Dokumente viele Überschneidungen und bemerkenswerte Ähnlichkeiten haben (einige Formulierungen sind identisch), gibt es auch deutliche Unterschiede. Mehr über die Unterschiede zwischen ATEX und Ex-EAC Zertifizierung können Sie in unserem Artikel "Explosionsschutz. Explosionsgeschützte Geräte – Unterschiede zwischen ATEX und EAC EX-Zertifizierung" lesen.

Werden die Prüfprotokolle oder Audit aus der ATEX Zertifizierung anerkannt?

Nein, die EAC Zertifizierung ist ein unabhängiges Verfahren. Das ATEX Zertifikat und die Prüfprotokolle sind eine gute Hilfestellung, diese Nachweise können aber nicht das Audit und Produktprüfungen seitens der akkreditierten Zertifizierungsstelle ersetzen. Das technische Regelwerk TR ZU 012/2011 schreibt vor, dass Produktmuster von einem in der EAWU zugelassenen Labor getestet werden müssen. Das gleiche gilt für die Standortinspektion und das Audit des Qualitätsmanagementsystems bei einer Serienlieferung (Schema 1c).

Kann eine explosionsgeschützte Ausrüstung, die das EAC Ex-Zertifikat hat, auch in sicheren Bereichen installiert werden?

Ja. Man muss lediglich prüfen, ob auch andere Regelwerke ihre Anwendung finden können. Zum Beispiel kann ein vorhandenes Ex-Zertifikat die Anforderungen von TR ZU 004 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen nicht ersetzen.

Es ist auch wichtig zu beachten, sobald die Ausrüstung eine Ex-Markierung hat, muss sie auch das Ex-Zertifikat besitzen, obwohl sie in sicheren Bereichen verwendet wird.

Kann das EAC Ex-Zertifikat durch eine EAC EX-Deklaration ersetzt werden?

Nein. Im Technischen Regelwerk TR ZU 012/2011 ist eine Herstellererklärung (EAC Deklaration) nicht vorgesehen. Anders als im europäischen System nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, bei dem der Hersteller für bestimmte Kategorien von Geräten die Konformität eigenständig erklären darf (z. B. gemäß Modul A – Interne Produktionskontrolle), sieht das EAWU-Regelwerk ausschließlich eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle innerhalb der EAWU vor.

Das bedeutet, dass der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) einen Antrag bei einer in einem Mitgliedsstaat akkreditierten Zertifizierungsstelle stellen muss. Diese Stelle führt die Prüfung der technischen Unterlagen, Produktmuster und des Qualitätsmanagementsystems durch.

Eine eigenständige „Herstellererklärung“ oder Selbstzertifizierung – wie sie im Rahmen von ATEX für bestimmte Produktkategorien zulässig ist – ist daher im EAWU-System nicht zulässig.

Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften in der EAWU?

Ähnlich wie in der ATEX Zertifizierung, ist entweder der Hersteller (wenn es sich um einen inländischen Hersteller handelt) oder der Bevollmächtigter dafür verantwortlich, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Bevollmächtigter Vertreter bei der EAC EX Zertifizierung

Bevollmächtigter VertreterEin Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von seinen Produkten auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.

Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.

Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.

Schmidt & Schmidt unterstützt Hersteller aus Europa, Amerika und Asien bei der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU. Dank unseres rechtssicheren Lösungskonzepts über Kasachstan – einem Mitgliedsstaat der EAWU - können wir die Ausstellung von EAC Zertifikaten gewährleisten. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass der gesamte Zertifizierungsprozess nicht nur den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht, sondern auch im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten unsere Kunden einen verlässlichen und legalen Zugang zum EAWU-Markt.

Verantwortung bei Verstößen gegen Anforderungen

Der Vertrieb von Produkten ohne gültige EAC-Konformitätsbescheinigungen oder mit gefälschten bzw. unzuverlässigen Dokumentenzieht gemäß Kapitel 14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erhebliche Strafen nach sich. Diese können Geldbußen von bis zu zigtausend Euro umfassen, ebenso wie die Einstellung der Geschäftstätigkeit, Beschlagnahmung der Produkte und – im Falle einer Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Umwelt – sogar strafrechtliche Konsequenzen. Einen Überblick über mögliche Sanktionen für Verstöße gegen Regeln der EAC-Zertifizierung finden Sie in unserem Fachartikel. Daher ist es von größter Wichtigkeit, die EAC-Konformitätsbewertung ernsthaft zu behandeln.

Kann das EAC EX-Zertifikat verlängert werden?

Verlängerung des Zertifikats ist im Regelwerk TR ZU nicht vorgesehen. Nach dem Ablaufdatum (in der Regel nach 5 Jahren) wird das Zertifikat im Register archiviert. Sollte das Produkt weiter verkauft werden, so muss eine neue Zertifizierung beantragt werden. Das ganze Prozedere der Zertifizierung wird wiederholt.

Kann das EAC Ex-Zertifikat widerrufen werden?

Ja. Das EAC Ex-Zertifikat kann gemäß den Vorschriften der Technischen Regelung TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Ausrüstungen für explosionsgefährdete Bereiche“ sowie den Akkreditierungsrichtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU)
ausgesetzt oder widerrufen werden.

Der Widerruf oder die Aussetzung wird durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle vorgenommen und im einheitlichen EAWU-Register dokumentiert.
Der Zertifikatsstatus wird entsprechend geändert auf:

  • ausgesetzt oder
  • annulliert

Nach dem Widerruf darf die „EAC Ex“-Kennzeichnung nicht mehr auf dem Produkt oder in Begleitunterlagen verwendet werden.

Gründe für den Widerruf oder die Aussetzung

  • Nichtkonformität der Produkte: Das Produkt entspricht nicht dem geprüften Muster oder wurde konstruktiv verändert, ohne die Zertifizierungsstelle zu informieren.
  • Fehlende oder unvollständige technische Dokumentation: z. B. fehlende Sicherheitsbegründung (Обоснование безопасности), Betriebsanleitung (РЭ) oder Prüfberichte.
  • Fehler oder Manipulation: Unregelmäßigkeiten bei Prüfprotokollen, Dokumenten oder EAC-Markierungen.
  • Nichtbestehen einer Inspektionskontrolle: Bei einer Serienfertigung ist eine jährliche Inspektionskontrolle vorgesehen. Sollte sie nicht durchgeführt werden, führt das zur vorübergehenden Aussetzung und dann zum endgültigen Widerruf des Zertifikats.
  • Beendigung der Tätigkeit der Zertifizierungsstelle: Verlust oder Entzug der Akkreditierung.
  • Freiwilliger Rückzug: Der Antragsteller (Hersteller oder bevollmächtigter Vertreter) kann den Widerruf beantragen.

Wiederherstellung des Zertifikats

Ein ausgesetztes Zertifikat kann wieder aktiviert werden, wenn der Hersteller die festgestellten Mängel beseitigt und dies durch entsprechende Nachweise oder ein erneutes Audit bestätigt wird. Ein annulliertes Zertifikat kann nicht mehr aktiviert werden.

Einhaltung von EU- und US-Sanktionen im Rahmen der EAC Zertifizierung

EU- und US-Sanktionen im Rahmen der EAC Zertifizierung

Neben den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen europäische und internationale Unternehmen bei der EAC Zertifizierung auch die geltenden Sanktionsbestimmungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten beachten. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Ausfuhr bestimmter Güter, den Handel mit gelisteten Personen und Unternehmen sowie die Bereitstellung technischer Dienstleistungen. Ein Verstoß kann nicht nur die Geschäftsbeziehungen gefährden, sondern auch straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Besonders kritisch ist die Situation bei Exporten nach Russland und Belarus. Infolge der geopolitischen Lage wurden seit 2014 zahlreiche Embargos und restriktive Maßnahmen erlassen, die sich direkt auf die Zertifizierungsverfahren auswirken können. So ist es möglich, dass Prüfstellen oder Geschäftspartner in den betroffenen Ländern auf Sanktionslisten stehen und eine Zusammenarbeit rechtlich unzulässig wäre. Unternehmen müssen deshalb nicht nur die technischen Regelwerke, sondern auch die aktuellen Sanktionslisten der EU und der USA sorgfältig prüfen.

Ein weiteres Risiko besteht, wenn die Lieferung aufgrund von Sanktionsverstößen blockiert wird. Selbst eine formal korrekte Konformitätsbewertung bietet in diesem Fall keine Rechtssicherheit. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen Compliance-Abteilungen, Exportkontrollbeauftragten und Zertifizierungspartnern unerlässlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Lieferketten abzusichern.

Unternehmen, die ihre Produkte erfolgreich nach Kasachstan, Russland oder andere EAWU-Mitgliedsstaaten exportieren möchten, sollten sich nicht nur auf die Einhaltung der technischen Vorschriften konzentrieren, sondern auch eine umfassende Sanktions-Compliance sicherstellen. Dies betrifft sowohl die Prüfung der Endverwendung als auch die Auswahl geeigneter bevollmächtigter Vertreter und Partner vor Ort.

Schmidt & Schmidt bietet hierfür ein rechtssicheres Lösungskonzept über Kasachstan. Als Mitgliedsstaat der EAWU ist Kasachstan berechtigt, EAC Zertifikate und EAC Deklarationen auszustellen. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass alle Zertifizierungsprozesse im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt werden und unsere Kunden dennoch Zugang zum EAWU-Markt erhalten.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie in unserem Artikel EAC Zertifizierung inmitten von EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus.

Zustellung von Unterlagen

Bei der Bestellung eines Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen werden Ihnen das Original bzw. die beglaubigten Kopien per Post zugestellt.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bestätigt die Konformität von Produkten mit den technischen Regelwerken (TR ZU/EAWU). Mit gültigem Zertifikat dürfen Produkte im gesamten Zollgebiet der EAWU in Verkehr gebracht und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration ist ein Konformitätsnachweis, der meist vom Hersteller, Importeur oder bevollmächtigten Vertreter erstellt und im einheitlichen Register eingetragen wird. Sie bestätigt die Einhaltung der Mindestanforderungen der technischen Regelwerke.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen EAC Zertifikat und EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat wird nach Prüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilt (ggf. inkl. Prüfberichten und Inspektionskontrolle / Produktionsaudit). Die EAC Deklaration wird vom Antragsteller erstellt; Prüfungen können intern oder in Laboren erfolgen. Mehr Details finden Sie hier.

4. Wie lange dauert die EAC Zertifizierung?

Die Dauer hängt von Produktgruppe, Prüfumfang und Unterlagen ab. Typisch sind einige Wochen bis mehrere Monate – insbesondere, wenn Laborprüfungen oder ein Produktionsaudit erforderlich sind. Eine zügige Vorbereitung der technischen Dokumentation verkürzt die Bearbeitungszeit.

5. Wie lange ist ein EAC Zertifikat gültig?

Die Gültigkeit richtet sich nach dem jeweiligen technischen Regelwerk und dem Zertifizierungsschema. Bei Serienlieferungen ist in der Regel eine jährliche Inspektionskontrolle vorgesehen; sie ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Zertifikatsgültigkeit.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Antworten auf die meistgestellten Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.


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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.


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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.


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Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

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Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Aktuelles

Preview Explosionsschutz. Explosionsgeschützte Geräte – Unterschiede zwischen ATEX und EAC EX-Zertifizierung
Explosionsschutz. Explosionsgeschützte Geräte – Unterschiede zwischen ATEX und EAC EX-Zertifizierung

Explosionsschutz ist der Bereich, der weltweit praktisch einheitliche Grundprinzipien der Explosionssicherheit aufweist. Obwohl die beiden Dokumente viele Überschneidungen und bemerkenswerte Ähnlichkeiten haben, gibt es auch deutliche Unterschiede.

Marina Weger
16 Oktober 2025
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GOST-Standard für Lithiumbatterien wurde verabschiedet

Ab dem 1. Dezember 2024 tritt der GOST R IEC 63056-2024 in Kraft, der Normen für Lithiumbatterien festlegt. Dieser GOST deckt alle Aspekte der Herstellung, Nutzung und Entsorgung dieser Produkte ab, einschließlich der Sicherheits- und Effizienzanforderungen.

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Neue GOST Normen für die Zertifizierung von Heizkörpern seit dem 1. September

Der GOST 31311-2022 wird ab dem 1. September 2025 bei der Zertifizierung von den Heizkörpern verbindlich.

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Neue Liste des EAC zertifizierungspflichtigen Spielzeugs verabschiedet

Die neue Verordnung bestimmt eine neue Liste von Spielzeugen, die der obligatorischen Konformitätsbewertung gemäß den Anforderungen der Technischen Regelung der Zollunion „Über die Sicherheit von Spielzeug“ (TR ZU 008/2011) unterliegen.

Marina Weger
19 September 2025

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